Kleingärtner als Schwerkriminelle: 25.000 Euro Strafe für den Anbau alter Obst- und Gemüsesorten

Es gibt noch altes Saatgut, also Saatgut von Jahrhunderte alten Obst- und Gemüsesorten. Es ist widerstandsfähig und lässt sich wunderbar reproduzieren – man darf es aber nicht. Es gibt in der BRD ein Saatgutverkehrsgesetz, welches den Handel, den Tausch und die Weitergabe von altem Saatgut verbietet. Die Menschen sollen lieber genmanipuliertes Saatgut von verbrecherischen Großkonzernen nutzen.   von Günther Strauß   Jahrtausendelang war es ganz selbstverständlich, Obst und Gemüse anzubauen,…