Vereine und lizenzierte Unternehmen könnten bald legal Cannabis anbauen. Dabei sind strenge Regeln und Kontrollen vorgesehen.

 

München ‒ Gemäß den Plänen der Ampel-Koalition soll nicht nur der Vertrieb, sondern ab Juli 2024 auch der Anbau von Cannabis zunächst von zugelassenen Vereinen und – in einem möglichen zweiten Schritt der Legalisierung – lizenzierten Unternehmen durchgeführt werden. Die Bundesregierung plant, den gesamten Prozess – vom Anbau über die Produktion, den Transport bis hin zum Verkauf – streng zu regulieren und von Behörden überwachen zu lassen. Als Orte für die Produktion sind vor allem Indoor-Anlagen und Gewächshäuser vorgesehen.

 

Für den Cannabis-Anbau durch die Vereine und Unternehmen gelten diverse Richtlinien:

  • Die Anbau- und Erntemengen sind auf die Deckung des Bedarfs ausgerichtet und in der Erlaubnis festgelegt (in den Vereinen)
  • Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten bezüglich der produzierten Mengen (in den Vereinen)
  • Vorschriften zu Qualität und Reinheit, Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen und Mikroorganismen
  • Vorschriften zu Kontrollsystemen
  • Anforderungen an die Qualifikation, Zuverlässigkeit und Bonität der Produzenten
  • Produktion ausschließlich in Deutschland

 

Wie der private Eigenanbau von Cannabis nach der Legalisierung geregelt ist

Auch der Eigenanbau von Cannabis soll gestattet werden. Das Eckpunktepapier legt dabei drei pro erwachsener Person fest. Die Pflanzen und ihre Erträge müssen von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Außerdem ist nicht erlaubt, das privat angebaute Cannabis an andere Personen weiterzugeben.

Die benötigten Samen und Stecklinge können ebenfalls über die Cannabis-Vereine verteilt werden. Das soll auch an Nicht-Mitglieder möglich sein. Die Vereinigungen müssen allerdings prüfen, ob die jeweilige Person mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Zudem können Interessierte Cannabissamen per Versand aus dem EU-Ausland kaufen.

 

Legalisierung: Verkauf von Cannabis nur in speziellen Geschäften

Der Verkauf von Cannabis in lizenzierten Läden soll nach Angaben der Bundesregierung zunächst nur in Modellregionen erlaubt sein. Dort sollen die im Oktober 2022 vorgestellten Regeln Anwendung finden. Der Verkauf erfolgt somit in speziellen Geschäften, die sich ausschließlich auf den Verkauf und die Beratung von Cannabisprodukten spezialisieren. Online-Shops und Versandhandel sind zunächst nicht vorgesehen. Im Rahmen der nachfolgenden Untersuchung des Modellprojekts soll jedoch geprüft werden, ob ein Online- oder Versandhandel zugelassen wird.

 

Die Betreiber der Verkaufsstellen benötigen eine zeitlich begrenzte Lizenz, die von den Behörden ausgestellt wird. Diese Lizenzen können mehrfach verlängert werden. Kontrollen sind ebenfalls vorgesehen. Bei Verstößen können die Betreiber ihre Lizenz verlieren.

Für diesen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung durch Redakteur Tim Althoff sorgfältig überprüft.

 

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