Gegen Jahresende läuft die EU-Genehmigung für den breit genutzten Unkrautvernichter Glyphosat aus. Bald müssen die EU-Staaten eine Entscheidung treffen, ob das umstrittene Herbizid weiter eingesetzt werden darf. Die EU-Kommission hat ihr Urteil bereits gefällt.

 

Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat soll nach dem Willen der EU-Kommission für weitere zehn Jahre in Europa zugelassen werden. Das geht aus dem Vorschlag der Brüsseler Behörde hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Behörde hatte den Schritt bereits im Mai angekündigt, allerdings jetzt erst einen detaillierten schriftlichen Vorschlag ausgearbeitet. Die Entscheidung darüber sollen Vertreter der EU-Staaten treffen, bevor zum Jahresende die aktuelle Zulassung ausläuft.

 

 

„Zehn weitere Jahre Glyphosat sind zehn Jahre zu viel“, sagte er Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner. „Völlig unverständlich ist, warum die EU-Kommission nicht einmal die Privatanwendung des Ackergifts verbieten will. Auch die Nutzung von Glyphosat-Alternativen, wo immer das möglich ist, soll nicht Vorschrift werden.“ Er forderte Umweltministerin Barbara Hendricks auf, innerhalb der Bundesregierung für ein Nein zu werben.

 

Das Bundesumweltministerium sagte zum Vorschlag der EU-Kommission lediglich, dieser enthalte nicht die notwendigen Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt. Die Mitglieder des Bundeskabinetts wollen sich in den kommenden Tagen für einen ersten Meinungsaustausch zum Brüsseler Vorschlag zusammenfinden.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich zuletzt klar für das umstrittene Herbizid ausgesprochen. Die Unionsparteien setzten sich dafür ein, dass die Bauern „da, wo das notwendig ist, diesen Stoff auch weiter anwenden können“, hatte Merkel Ende Juni beim Bauerntag gesagt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte die EU-Kommission zur Verlängerung der Genehmigung gedrängt.

 

 

Wahrscheinlich krebserregend – Viele Bundesbürger bereits belastet

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Laut einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung aus dem vergangenen Jahr sind bereits Dreiviertel der Bundesbürger deutlich mit dem Unkrautvernichter belastet.

 

Bei 75 Prozent der untersuchten Menschen liege demnach die Belastung um ein Fünffaches höher, als es der Grenzwert für Trinkwasser zulässt. Ein Drittel der Bevölkerung habe demnach sogar eine zehn- bis zu 42-fache Menge der für Trinkwasser zulässigen Grenzwerte im Urin.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht trotzdem keine Gefahr für die Gesundheit der Bürger. Auch deshalb, weil die Europäische Chemikalienagentur ECHA im März dieses Jahres zu dem Schluss kam, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht die Kriterien erfüllten, um Glyphosat als krebserregend zu bewerten. Allerdings hatte der Glyphosat-Hersteller Monsanto Einfluss auf das Gutachten genommen.

 

Die EU-Kommission legt den nationalen Regierungen in ihrem Vorschlag nun nahe, die Glyphosat-Nutzung an Orten mit viel Publikumsverkehr zu minimieren. Dabei geht es etwa um öffentliche Parks, Sportplätze, Schulgelände, Kinderspielplätze oder die Außenanlagen von Krankenhäusern. Das Verbot bestimmter Beistoffe, die als Risiko für Menschen gelten (POE-Tallowamine), soll aufrechterhalten werden.

 

Um Glyphosat auf europäischen Äckern hatte es im vergangenen Jahr eine monatelange Hängepartie gegeben, weil die nötige Mehrheit für oder gegen die weitere Nutzung im Kreis der EU-Staaten nicht zustande kam. Vor rund einem Jahr genehmigte die EU-Kommission das Unkrautvernichtungsmittel für eine Übergangsfrist von 18 weiteren Monaten.

 

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